Kosten & Vereinbarungen

Warum eine abweichende und individuelle Honorarvereinbarung?

  • Manche Leistungen – insbesondere im Bereich Beratung (online) und Coaching – sind in der GOÄ von 1996 nicht mehr angemessen abgebildet.
  • Um eine klare und transparente Vergütung zu gewährleisten, kann auch eine pauschale und/oder zeitabhängige Abrechnung vereinbart werden.
  • Dieses Vorgehen ist z. B. bei Rechtsanwälten – in dieser Größenordnung – üblich; wobei bei mir nicht noch zusätzlich MwSt. anfällt.
  • Diese Vereinbarung erfolgt ausschließlich im gegenseitigen Einverständnis und ist mindestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung abgefasst worden.

 

1. Anlass der Vereinbarung
Die nachstehende Vereinbarung betrifft die Abrechnung ärztlicher Beratungsleistungen im Rahmen einer fernmündlichen/virtuellen Behandlung online. Der Patient ist darüber informiert, dass die folgenden Honorare abweichend von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart werden und dass eine Erstattung durch private oder gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel nicht oder nicht in voller Höhe erfolgt.

 

2. Honorarregelung
Für die ärztliche Beratung wird anstelle der Abrechnung nach GOÄ-Ziffern ein Pauschal- und Zeitmodell vereinbart:

kurzes Vorgespräch:

  • ob eine ärztliches Coaching überhaupt sinnvoll ist
  • organisatorische Fragen
  • Kosten 10,72 € (Ziffer 1 der GOÄ)

sofern individuelles Diabetes-Coaching gewünscht wird:

  • Erstgespräch (30 Minuten)
  • Gründliche Bestandsaufnahme: aktuelle Werte, Medikamente, Ernährung, Bewegung, Schlaf. Kosten: 180 €

Folgetermine:

  • bis 10 Minuten: 60 €
  • bis 15 Minuten: 90 €
  • bis 20 Minuten: 120 €
  • Zuschläge (nur auf Wunsch des Patienten)
  • Ansicht von eingereichten Unterlagen, die ich bewerten soll (->Aktenstudium): 30-60€.

Das Honorar ist unmittelbar nach Rechnungsstellung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig.

 

3. Hinweise für den Patienten
Der Patient wurde darüber informiert, dass diese Vergütung abweichend von der GOÄ vereinbart wird – nämlich nach Paragraph 2 Abs. 1 GOÄ. Eine Erstattung durch Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erfolgt in der Regel nicht – oder nur mit Teilbeträgen. Lassen Sie sich ggf. zuvor von Ihrer PKV beraten. Sie tragen die vereinbarten Kosten daher im Regelfall selber. Die Vereinbarung erfolgt freiwillig. Ohne diese Vereinbarung würde eine Abrechnung ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen.

 

4. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Honorarvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Bitte beachten Sie:
Meine Beratung ersetzt nicht die hausärztliche Akut- oder Notfallversorgung. Bei akuten Problemen wenden Sie sich bitte an ihren Hausarzt oder Diabetologen. Im Zweifelsfall rufen Sie den Notarzt (112).

Honorarvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOÄ

zwischen
Dr. med. Klaus-Peter Herzberg
Arzt (Internist-Diabetologe)
Breitlingstraße 9, 70184 Stuttgart

und


    Die Einwilligung um ein Online-Gespräch auf zu zeichnen:


    „Hiermit willige ich ein, dass die Onlinepraxis Dr. Herzberg Software zur Unterstützung der medizinischen Dokumentation im Einsatz hat und damit das Gespräch aufzeichnet wird. Diese Software verwandelt das gesprochene Wort automatisch in eine medizinische Dokumentation. Die Dokumentationssicherheit ist an und nach dem hohen (deutschen) Standard ausgerichtet. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

    Für Sie da in der Zeit
    Mo - So 9.00 - 20:00
    Kontaktieren Sie mich telefonisch
    Senden Sie mir eine E-Mail