Warum eine abweichende und individuelle Honorarvereinbarung?
1. Anlass der Vereinbarung
Die nachstehende Vereinbarung betrifft die Abrechnung ärztlicher Beratungsleistungen im Rahmen einer fernmündlichen/virtuellen Behandlung online. Der Patient ist darüber informiert, dass die folgenden Honorare abweichend von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vereinbart werden und dass eine Erstattung durch private oder gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel nicht oder nicht in voller Höhe erfolgt.
2. Honorarregelung
Für die ärztliche Beratung wird anstelle der Abrechnung nach GOÄ-Ziffern ein Pauschal- und Zeitmodell vereinbart:
kurzes Vorgespräch:
sofern individuelles Diabetes-Coaching gewünscht wird:
Folgetermine:
Das Honorar ist unmittelbar nach Rechnungsstellung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig.
3. Hinweise für den Patienten
Der Patient wurde darüber informiert, dass diese Vergütung abweichend von der GOÄ vereinbart wird – nämlich nach Paragraph 2 Abs. 1 GOÄ. Eine Erstattung durch Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erfolgt in der Regel nicht – oder nur mit Teilbeträgen. Lassen Sie sich ggf. zuvor von Ihrer PKV beraten. Sie tragen die vereinbarten Kosten daher im Regelfall selber. Die Vereinbarung erfolgt freiwillig. Ohne diese Vereinbarung würde eine Abrechnung ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen.
4. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Honorarvereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Bitte beachten Sie:
Meine Beratung ersetzt nicht die hausärztliche Akut- oder Notfallversorgung. Bei akuten Problemen wenden Sie sich bitte an ihren Hausarzt oder Diabetologen. Im Zweifelsfall rufen Sie den Notarzt (112).
zwischen
Dr. med. Klaus-Peter Herzberg
Arzt (Internist-Diabetologe)
Breitlingstraße 9, 70184 Stuttgart
und